Schulelternrat

Unser Ziel: Lebendige Schule

Schule ist keine starre Institution, sondern ein sich stetig entwickelnder und verändernder Organismus. Auch wenn Schule manchmal statisch erscheint, so können doch wir Eltern zusammen mit dem Kollegium der Schule eine Menge bewirken. Mit Engagement, Kreativität und manchmal langem Atem erreichen wir viel zum Wohle unserer Kinder.

Auf Elternabenden lernen Sie nicht nur die anderen Eltern kennen, sondern gewinnen vor allem einen Einblick in das Schulleben Ihres Kindes.

Zusammen mit den Lehrer*innen besprechen Sie Unterrichtsziele und planen Aktivitäten. Sie haben die Möglichkeit alle Themen, die die Klasse betreffen, anzusprechen und mit den Lehrer*innen zu diskutieren. Auch Ihre Nachfragen und Vorschläge sind wichtige Bestandteile jedes Elternabends.

Die Klassenelternschaft ist das wichtigste Bindeglied zwischen Eltern und Schule. Besuchen Sie deshalb möglichst alle Elternabende.

 

Aktiv in der Klassenelternschaft

Elternmitwirkung wird im Niedersächsischen Schul­gesetz großgeschrieben. Gleich zu Beginn des 5., 7. und 9. Schuljahres finden Elternabende statt, bei denen die anwesenden Eltern ihre Elternvertreter wählen. Der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter*in gehören automatisch dem Schulelternrat an. Außerdem werden der/die Vertreter*in für die Klassen- und Zeugniskonferenzen gewählt.

Die Aufgaben der Elternvertreter*innen
Sie organisieren und leiten ein bis zwei Elternabende pro Schuljahr und sind Ansprechpartner für Lehrer*innen und Eltern. Außerdem fördern Sie Aktivitäten innerhalb der Klassenelternschaft.

Die Aufgaben der Vertreter*innen bei Konferenzen
In der Klassenkonferenz können Sie u. a. die Ziele der Klasse beeinflussen. Außerdem können Sie die Lehrer*innen darin unterstützen, z. B. den „Erlass zur individuellen Lernentwicklung“ umzusetzen und mögli­che Fördermaßnahmen auszuarbeiten.

Bei der Zeugniskonferenz gewinnen Sie einen Einblick in die Struktur der Beurteilung und Benotung der schulischen Leistung der Kinder.

Aktiv in der Klassenelternschaft

Elternmitwirkung wird im Niedersächsischen Schul­gesetz großgeschrieben. Gleich zu Beginn des 5., 7. und 9. Schuljahres finden Elternabende statt, bei denen die anwesenden Eltern ihre Elternvertreter wählen. Der/die Vorsitzende und der/die Stellvertreter*in gehören automatisch dem Schulelternrat an. Außerdem werden der/die Vertreter*in für die Klassen- und Zeugniskonferenzen gewählt.

Die Aufgaben der Elternvertreter*innen
Sie organisieren und leiten ein bis zwei Elternabende pro Schuljahr und sind Ansprechpartner für Lehrer*innen und Eltern. Außerdem fördern Sie Aktivitäten innerhalb der Klassenelternschaft.

Die Aufgaben der Vertreter*innen bei Konferenzen
In der Klassenkonferenz können Sie u. a. die Ziele der Klasse beeinflussen. Außerdem können Sie die Lehrer*innen darin unterstützen, z. B. den „Erlass zur individuellen Lernentwicklung“ umzusetzen und mögli­che Fördermaßnahmen auszuarbeiten. Bei der Zeugniskonferenz gewinnen Sie einen Einblick in die Struktur der Beurteilung und Benotung der schulischen Leistung der Kinder.

Kontakt:
Wenn Sie uns erreichen möchten seden Sie Ihre Fragen oder Anregungen an schulelternrat@231.schulen-hannover.de

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